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05. Mai 2015

Erhöhung des Netzzuschlags bestätigt Befürchtungen

Die Handelskammer beider Basel lehnt die vorgeschlagene Änderung ab. Mit der Erhöhung wird ein weiterer Schritt in die falsche Richtung getan: KMU werden belastet und Privatpersonen profitieren.

 

Die Erhöhung zeigt das Problem des Fördersystems auf

Wie dem Bericht zu entnehmen ist, reicht der aktuell erhobene Netzzuschlag von 1,1 Rp./kWh nicht, um die KEV zu finanzieren. Die Erhöhung um 0,2 Rp./kWh soll die Auszahlung von Einmalvergütungen und die Aufnahme weiterer Anlagen in die KEV ermöglichen.
Damit geht man einen weiteren Schritt auf jenem Weg, den Deutschland seit 2000 eingeschlagen hat. Dieser offenbart aber je länger je mehr die katastrophalen Auswirkungen des Fördersystems. Auch in Deutschland wurde anfänglich von der berühmten Tasse Kaffee an Kosten für den Verbraucher gesprochen. Diese Grenze wurde schon lange überschritten und die Verpflichtungen werden immer grösser. Für die Handelskammer ist nicht verständlich, wieso man in der Schweiz denselben Weg einschlägt. Die aus der KEV resultierenden Verpflichtungen binden auf Jahrzehnte hinaus Mittel und verhindern eine marktorientierte Entwicklung von Technologien. Die Abgabe belastet vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, welche damit unter anderem den privaten Anlagenbetreiber quersubventionieren.

 

Die Handelskammer lehnt die vorgeschlagene Erhöhung auf 1,3 Rp./kWh ab.

 

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Stellungnahme zur Änderung der Energieverordnung (EnV) zwecks Erhöhung des Netzzuschlags

Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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Abstimmung

Die Erhöhung des Netzzuschlags ist falsch.



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